Es sind Kurse am 14.01 oder 21.01. für Teil 1 und am 16.01 oder 23.01.2020 für Teil 2 geplant.
Die Gemeindevorsteher im Kirchenbezirk Recklinghausen werden dazu noch umfassend informiert. Auch die schon bekannten Ersthelfer erhalten eine Benachrichtigung.
Rechtliche Grundlagen zur Ersten Hilfe finden Sie in den §§ 24-28 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) Sicher in der Kirche
25. November 2019
Text:
Ld
Fotos:
Ld