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Konfirmation in der Gemeinde Recklinghausen

 

Am Sonntag, den 14. April 2024, wurde in der Gemeinde Recklinghausen der Segen zur Konfirmation gespendet.

Die Religionsmündigkeit ist in den einzelnen Ländern der Erde unterschiedlich geregelt.

In Deutschland ist sie gestaffelt:

Ab dem 10. Lebensjahr ist ein Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis erzogen werden soll.
Ab dem 12. Lebensjahr darf dies nicht mehr gegen seinen Willen geschehen.
und ab dem 14. Lebensjahr besteht eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit.

Bekennt sich ein junger Mensch weiterhin zur neuapostolischen Glaubenslehre, kann er den Segen zur Konfirmation erhalten.

Was ist die Konfirmation?
Im Katechismus der Neuapostolischen Kirche findet man unter Punkt 663 folgende Erklärung:

Die Konfirmation (lateinisch „confirmatio“: „Bestärkung, Bestätigung“) ist jene Segenshandlung, bei der junge Christen die Verpflichtungen übernehmen, die ihre Erziehungsberechtigten stellvertretend für sie bei der Heiligen Wassertaufe und der Heiligen Versiegelung übernommen haben. Die Konfirmanden verpflichten sich zur Treue gegenüber Gott und bekennen sich öffentlich, vor der Gemeinde, zum neuapostolischen Glauben. Von der Konfirmation an tragen sie als nun mündige Christen vor Gott die Verantwortung für ihr Glaubensleben.

Das ist in der Gemeinde Recklinghausen am Sonntag, den 14. April, geschehen.
Im Konfirmationsgottesdienst, gehalten von Hirte Gottfried Röstel, wurde unserem Glaubensbruder Phillip der Konfirmationssegen gespendet.
Er ist jetzt ein selbständiges Mitglied der Gemeinde und wurde von allen Anwesenden zu dieser Entscheidung gratuliert und von den jugendlichen Glaubensgeschwistern der Gemeinde herzlich in ihrer Mitte aufgenommen.

Was hat der Konfirmand von diesem Segen?
Auch da finden wir im Katechismus eine Antwort:
Der Segen stärkt den Konfirmanden in dem Bestreben, das Konfirmationsgelübde zu halten und sich in Wort und Tat zu Jesus Christus zu bekennen.

19. April 2024
Text: F.S.
Fotos: D.F./F.S.

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